Das Konsortium
besteht aus den folgenden Organen:
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Versammlung der Konsortialgesellschafter: sie
vertritt die Gesamtheit der Mitglieder und ihre
Entscheidungen sind verbindlich für alle
Konsortialgesellschafter. Die Versammlung hat die
folgenden Funktionen: Wahl der Mitglieder des
Verwaltungsrats, Genehmigung des Jahresabschlusses,
Bestimmung der allgemeinen Richtlinien der Tätigkeiten
des Konsortiums
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Verwaltungsrat: leitet das Konsortium, entscheidet
über Annahme/Rücktritt/Ausschluss der
Konsortialgesellschafter
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Präsident: vertritt das Konsortium und ist für das
Konsortium zeichnungsberechtigt; er hat den
Versammlungsvorsitz (in seiner Abwesenheit oder im Falle
seiner Verhinderung übernimmt der Vizepräsident seine
Aufgaben)
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